Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.12.2010 - L 9 AS 911/10 B |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.12.2010 - L 9 AS 911/10 B (https://dejure.org/2010,117269)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Dezember 2010 - L 9 AS 911/10 B (https://dejure.org/2010,117269)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,117269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Hannover, 29.07.2010 - S 43 AS 2020/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.12.2010 - L 9 AS 911/10 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2009 - L 19 B 266/09
Übernahme der Kosten für eine Weiterbildung zum …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.12.2010 - L 9 AS 911/10
Die berufliche Bindungsmaßnahme einer Ausbildung zum Fahrlehrer, an welcher der Beschwerdeführer teilzunehmen beabsichtigt, beginnt periodisch und mehrfach jährlich in den jeweiligen Fahrschulen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.09.2009 - L 19 B 266/09 AS ER-).Bei Ermessensentscheidungen kommt eine Verpflichtung des Leistungsträgers zu einer Gewährung der berufsfördernden Maßnahmen im Wege einstweiliger Anordnung nur dann in Betracht, wenn das Ermessen auf Null reduziert ist oder wenn die Ermessensentscheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zugunsten des Antragstellers ausgeht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.09.2009 - L 19 B 266/09 AS ER-).
- BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.12.2010 - L 9 AS 911/10
Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten insoweit eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (BVerfG, Beschluss vom 26. April 1988 - Az.: 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104). - BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00
Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.12.2010 - L 9 AS 911/10
Prozesskostenhilfe darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (BVerfG, Beschluss vom 07. April 2000, Az.: 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 ff. zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen). - LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2005 - L 9 B 37/05
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.12.2010 - L 9 AS 911/10
Hinreichende Erfolgsaussicht besteht hiernach im sozialgerichtlichen Klage- und Berufungsverfahren in der Regel insbesondere auch dann, wenn es im Rahmen der dem Gericht obliegenden Pflicht zur Sachaufklärung noch weiterer entscheidungserheblicher Ermittlungen oder Beweiserhebungen bedarf (Senatsentscheidungen vom 13. Dezember 2005, L 9 B 37/05 U …und vom 08. Dezember 2008 - L 9 B 299/08 AS - Meyer-Ladewig, a.a.O., § 73 a Rdnr. 7 a); dies gilt jedenfalls dann, wenn ein günstiges Ergebnis der Beweisaufnahme nicht unwahrscheinlich bzw. die Erfolgsaussicht nur eine entfernte ist. - LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 9 B 299/08
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.12.2010 - L 9 AS 911/10
Hinreichende Erfolgsaussicht besteht hiernach im sozialgerichtlichen Klage- und Berufungsverfahren in der Regel insbesondere auch dann, wenn es im Rahmen der dem Gericht obliegenden Pflicht zur Sachaufklärung noch weiterer entscheidungserheblicher Ermittlungen oder Beweiserhebungen bedarf (Senatsentscheidungen vom 13. Dezember 2005, L 9 B 37/05 U und vom 08. Dezember 2008 - L 9 B 299/08 AS - Meyer-Ladewig, a.a.O., § 73 a Rdnr. 7 a); dies gilt jedenfalls dann, wenn ein günstiges Ergebnis der Beweisaufnahme nicht unwahrscheinlich bzw. die Erfolgsaussicht nur eine entfernte ist.